Markenrecherche, Markenschutz & Co – Wir erklären es!
Kennzeichnend für Dienstleistungen und Waren dienen Marken in Form von Illustrationen, Zeichen oder Klängen als Aushängeschild eines Unternehmens. Sie erlauben die Abtrennung und Differenzierung zwischen Unternehmen in ähnlichen Branchen. Damit diese einzigartige Kennzeichnung vor Missbrauch geschützt ist, hat sich das sogenannte Markenrecht etabliert. Es dient dem Schutz einer Marke und sichert dem Inhaber alleinige Verwertungs- und Nutzungsrechte.
Anmeldung einer Marke
Bevor ein Anspruch besteht, sieht der Gesetzgeber die Eintragung im Markenregister vor. Für die Einpflegung der Marke wird eine Gebühr von 300 Euro fällig. Die Eintragung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn keine Schutzhindernisse existieren. Zu diesen zählen etwa eine fehlende Unterscheidungskraft, enthaltene Hoheitszeichen oder Verstöße gegen eine öffentliche Ordnung oder gute Sitten. Nach der Eintragung geht das Recht der alleinigen Verwertung und Nutzung auf den Inhaber über. Dritten ist die Nutzung eines ähnlichen oder gar identischen Zeichens untersagt. Die Eintragung weiterer Dienstleistungs- oder Warenklassen verursacht für jede weitere Kosten in Höhe von 100 Euro. Die Schutzwirkung erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Antrag für Verlängerung ist beim Europäischen Markenamt zu stellen.
Schutz der Marke
Bei der Anmeldung einer Marke überprüfen Markenämter nicht, ob die Rechte eines älteren Markenunternehmers gewahrt bleiben. Die Markenüberwachung fällt somit in das Aufgabengebiet eines Markeninhabers. Mögliche Verletzungen lassen sich durch ein frühzeitiges und kontinuierliches Markenmonitoring erkennen. Hierzu ist eine profunde Markenrecherche vonnöten. Als Recherchequellen dienen verschiedene einschlägige Register. Grundsätzlich zählen zur Markenüberwachung die Kontrolle von sämtlichen Neuanmeldungen im nationalen und internationalen Markenregister sowie die Identitätsrecherche sowie Ähnlichkeitsrecherche, die ähnliche Wortlaute, Bildzeichen oder Schreibweisen berücksichtigt.
Nur die andauernde Überwachung kann gewährleisten, dass Markenrechtsverletzung aufgedeckt und somit die Koexistenz identischer Marken verhindert wird. Zugleich wird einem Verwässern des eigenen Markenzeichens und dem Profitgewinn Dritter durch die missbräuchliche Nutzung eines kopierten Markenzeichens entgegengewirkt. Das Schadenspotential steigt grundsätzlich mit dem Bekanntheitsgrad der eigenen Marke, letztlich tritt in jedem Fall ein Wertverlust durch fehlende Möglichkeit zur Identifikation von Konsumenten ein. Neben aufwändigen und sehr zeitraubenden Ähnlichkeitsrecherchen durch Suchanfragen in verschiedenen Markenregistern besteht die Möglichkeit, eine Marke durch Anwälte überwachen zu lassen. Dieser besitzt über spezielle Software zum Markenmonitoring, welche den Schutz der Marke vehement vereinfachen.
Abmahnung durch verletzte Markenrechte
Verletzungen der Markenrechte führen jährlich zu enormen Schäden für Unternehmen. Ein Missbrauch, etwa durch Verwässerung oder negative Assoziation von Konsumenten und somit ein geschädigtes Image, bleibt allerdings nicht ungestraft. Inhaber besitzen alleinige Verwertungsrechte an Marken. Die Nutzung der Marke durch Dritte ohne Genehmigung stellt eine Markenrechtsverletzung dar. In diesem Fall besteht Anspruch auf einen Schadensersatz. Neben einem Schadensersatz haben Inhaber zudem einen Unterlassungsanspruch, der sich mithilfe von Abmahnungen durchsetzen lässt. Im Kontext einer Abmahnung lassen sich ebenfalls sämtliche Anwaltskosten zurückerstatten. Im Falle wiederkehrender Verstöße macht sich das konkurrierende Unternehmen strafbar und hat eine entsprechende Vertragsstrafe zu bezahlen.
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