Renovierung des Betriebs: Wohin mit den Produkten?
Abgesehen von der BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) befinden sich in einem Betrieb zahlreiche Produkte, Materialien und elektrische Hilfsmittel. Das richtet sich natürlich auch nach dem Firmengegenstand. Wird das Unternehmen renoviert, gibt es meistens keinen passenden Lagerraum für die Produkte. Ausstellungshallen werden nur für Messen oder Ausstellungen genutzt. Die übrige Zeit stehen sie leer. Deshalb bietet sich diese Lösung als Überbrückung geradezu an.
Worauf muss geachtet werden?
Handelt es sich bei den Produkten um nicht verderbliche Waren, ist das weiter kein Problem. Diese können auf den eigenen Regalen sauber und trocken in diesen Hallen gelagert werden. Bei leicht verderblichen Waren müssen zusätzliche Vorkehrungen wie Kühlmaßnahmen getroffen werden.
Was tun, wenn der Verkauf weiterlaufen soll?
Dann muss in der Halle ein eigener Verkaufsbereich eingerichtet werden. Eine andere Möglichkeit ist, eine andere kleinere Lokalität für den Verkauf separat anzumieten.
Wie lange kann gemietet werden?
Als Überbrückung stehen Hallen zur Langzeit- oder Kurzzeit-Miete zur Verfügung. Eine Kurzzeit-Miete kommt teurer als eine auf längere Zeit. Allerdings bietet sich hier meistens die Option, diese zu verlängern. Handelt es sich um eine Halle, die nur selten genutzt wird, stehen die Chancen gut, dass die Miete günstiger und längerfristig möglich ist.
Was sollte bei der Hallenmiete berücksichtigt werden?
Die Ausstellungshallen sollten sauber und in einem trockenen Zustand sein. Beschädigte Dächer oder zugige Wände können die Unversehrtheit der Produkte beeinträchtigen. Eine Begehung sollte vor Abschluss des Vertrages erfolgen, auch wenn es sich mehr oder weniger nur um eine vorübergehende Lagerung handelt. Mängel sollten sofort bekannt gegeben und vermerkt werden. Handelt es sich um grobe Mängel, reduzieren diese die Miethöhe und müssen zeitnah beseitigt werden.
Wie wird bezahlt und gibt es eine Versicherung?
Bei der Miete für die Zwischenlagerung von Produkten wird diese im Vorhinein fällig. Das ist üblicherweise bis zum 5. des Monats. Die Beträge werden überwiesen, können aber auch abgebucht werden. Handelt es sich um mehrere kleine Hallen, können auch Pauschalbeträge für alle Mietobjekte ausgehandelt werden. Zur Absicherung des Mietobjektes kann der eigene Wachdienst oder eigene Mitarbeiter genutzt werden. Es lohnt sich jedoch immer, eine Versicherung abzuschließen. Häufig wird gleichzeitig mit der Miete eine angeboten. Die Versicherungen bieten für Firmen spezielle Sondervarianten an.
Die Mietdauer ist kürzer als gedacht, was tun?
Dauert die Renovierung kürzer als angenommen, muss auch nicht so lange zwischengelagert werden. Das reduziert die Kosten, außer im Vertrag befindet sich eine Klausel, da es sich ohnehin um eine Kurzzeit-Miete handelt, muss in jedem Fall die volle Mietdauer gezahlt werden. Kann das Objekt leicht wieder vermietet werden, wird der Vermieter nicht auf der vollen Vertragslänge bestehen.
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